Änderungen der Nummer der sog. Polnischer Klassifikation der Gewerbetätigkeit (sog. PKD) ab dem 1. Januar 2025 – Wichtige Informationen für Unternehmer

24.01.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass auf Grundlage der Verordnung des Ministerrates vom 18. Dezember 2024 (Amtsblatt vom 27.12.2024, Pos. 1936) ab dem 1. Januar 2025 die aktualisierte polnische Klassifikation der Gewerbetätigkeit (sog. PKD 2025) gilt. Die neue Klassifikation, welche die bisher gültige Klassifikation PKD 2007 ersetz hat, wurde an die Änderungen in der Klassifikation der Europäischen Union (NACE) sowie an die aktuellen Markt-, Technologie- und Gesellschaftsrealitäten angepasst.

Umfang und Charakter der Änderungen im PKD 2025

Die in der neuen Klassifikation eingeführten Änderungen umfassen neben der Einführung neuer Gruppierungscodes auch die Aufteilung oder Zusammenlegung der bisherigen Positionen sowie die Änderung der Bezeichnung einiger Gruppen, meist im Zusammenhang mit einer Änderung ihres Umfangs. Einige Unterklassen wurden in andere Sektionen, Abteilungen oder Gruppen verschoben. Es wurden auch neue Gruppierungen für Tätigkeiten geschaffen, die bisher nicht in der Klassifikation separat erfasst wurden.

Die erfolgte Änderung der PKD-Nummer erfordert deren Berücksichtigung in den für die Unternehmen geführten amtlichen Register, wie das Zentrale Register der Wirtschaftseinheiten (REGON), das Landesgerichtsregisters (KRS) und das Zentralen Registers über Wirtschaftstätigkeiten (CEIDG), wobei folgende Termine, abhängig von der Situation des konkreten Unternehmens, gelten:

  • Im Fall des Beginns der Gewerbetätigkeit im 2025 oder später – Unternehmer, die erst ab dem 1. Januar 2025 ihre Tätigkeitaufnehmen, müssen gleich die neue PKD 2025 in dem entsprechenden Register anmelden,
  • Im Fall der Vornahme im Laufe von 2025 der Änderungen der bestehenden Eintragungen im Register durch die Unternehmen – Unternehmer, die bereits im entsprechenden Register eingetragen sind, und ab dem 1. Januar 2025 einen Antrag auf Änderung des Eintrags, auf Aussetzung der Tätigkeit, Wiederaufnahme der Tätigkeit oder Löschung des Unternehmens (im Zusammenhang mit einer Änderung der bisherigen Daten) ins Register stellen, müssen im Rahmen eines solchen Antrags auch die neue PKD 2025 anmelden,
  • Im Fall der Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit ohne Änderung der bisherigen Daten im Register – Unternehmer, die nach dem 1. Januar 2025 keine Änderungen im entsprechenden Register vornehmen, haben Zeit bis zum Ende des Jahres 2026, um Ihre Gewerbetätigkeit an die neuen PKD 2025 anzupassen, und beim entsprechenden Register anzumelden,
  • Im Fall der Beendigung der Tätigkeit – Unternehmer, die nach dem 1. Januar 2025 einen Antrag auf Löschung mit der Option der Änderung der Daten (z. B. Adresse) beim entsprechenden Register stellen, jedoch als Datum der Einstellung der Tätigkeit ein Datum nach dem 1. Januar 2025 angeben, müssen in diesen Antrag neue PKD 2025 auch angeben.

Wichtig ist, dass auch für Verfahren zur Eintragung im KRS-Register oder Eintragung der bisherigen Eintragungen in diesem Register, die vor dem 1. Januar 2025 eingeleitet wurden, aber noch nicht abgeschlossen wurden, gelten auch die obigen neue Regeln.

Übergangszeitraum: PKD 2007 und PKD 2025

Im Übergangszeitraum, d. h. vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026, werden sowohl PKD 2007 als auch PKD 2025 parallel in den offiziellen Registern und Informationssystemen der öffentlichen Verwaltung verwendet. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind nur noch die PKD 2025 gültig. Unternehmer, die bis Ende 2026 selbst die Anpassung ihrer PKD – Coden nicht vornehmen, erhalten die automatisch generierten neue PKD 2025, was jedoch ein Zweifel erweckt, ob sie richtig zugeordnet werden.

Aufgrund dessen empfehlen wir die Berücksichtigung diesen neuen Regeln bei Vornahme der Änderungen in den entsprechenden Unternehmensregister im Laufe des Jahres 2025, und spätestens bis Ende von 2026 Vornahme der Anpassung der bisherigen PKD-Coden an die aktuelle Fassung, d.h. PKD 2025.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den Anpassungsprozess an die neuen Anforderungen der PKD 2025 reibungslos zu gestalten.

 

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