VORNAHME DURCH EINE KAPITALGESELLSCHAFT EINER HANDLUNG OHNE ERFORDERLICHE ZUSTIMMUNG DES BERECHTIGTEN ORGANS

Julia

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Der Vorstand bzw. die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft als geschäftsführungs- und vertretungsberechtigtes Organ nimmt häufig Rechtsgeschäfte ohne die erforderliche Zustimmung eines anderen Gesellschaftsorgans, z.B. der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrats, vor, obwohl sich die Zustimmungspflicht entweder unmittelbar aus dem Gesetz, der Satzung oder dem Gesellschaftsvertrag ergibt. In solchen Situationen fragen unsere Kunden uns oft, ob ein solches […]